Allgemeine Geschäftsbedingungen - Detlev Kurth Cityimmobilien
Die Tätigkeit der Firma „Detlev Kurth Cityimmobilien“ erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff BGB sowie einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Dabei soll die Einbeziehung „ Allgemeine Geschäftsbedingungen“ in das Vertragsverhältnis zum Auftraggeber einem gerechten Ausgleich der gegenseitigen Rechte und Pflichten dienen.
1. Behandlung von Angeboten
a) Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklerunternehmens an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der vereinbarten Maklergebühr.
b) Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit bzw. Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er das dem Maklerunternehmen unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, mit Angabe der Informationsquelle schriftlich mitzuteilen.
c) Der Auftraggeber erkennt bei Vertragsabschlüssen mit natürlichen und juristischen Personen, welche mit ihm persönlich oder wirtschaftlich verbunden sind, die für den Abschlussfall ursächliche Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit der Firma „Detlev Kurth Cityimmobilien“ an.
2. Vertragsabschluss
a) Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung des Maklerunternehmens ist zu dessen Gunsten eine Maklergebühr verdient und fällig. Die Firma „Detlev Kurth Cityimmobilien" hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.
b) Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen, oder kommt er über ein anderes Objekt des vom Maklerunternehmen nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch des Maklerunternehmens nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen wirtschaftlich identisch ist, oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen abweicht. Dasselbe gilt, wenn ein Erwerb im Wege eines Versteigerungsverfahrens erfolgt.
c) Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit des Maklerunternehmens, so ist ihm vom Auftraggeber Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen
3. Haftungsausschluss
Die von der Firma „Detlev Kurth Cityimmobilien“ gemachten Angaben bezüglich der Immobilie beruhen auf den ihr erteilten Informationen durch Dritte, namentlich durch den Verkäufer bzw. Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann das Maklerunternehmen daher nicht übernehmen. Der Käufer bzw. Mieter ist deshalb verpflichtet, diese Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das angebotene Objekt nicht anderweitig verkauft bzw. vermietet wird. Im Übrigen haftet das Maklerunternehmen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens in drei Jahren ab Beendigung des Auftrags.
4. Provisionssätze
An Marklerprovision einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind zu bezahlen:
a) An- und Verkauf von Objekt- und Grundbesitz berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen: Vom Käufer und Verkaufer je 3,57% sofern im Exposé keine anderen Provisions-Sätze genannt werden.
b) Bei Projekten/Werklieferungsverträgen/GU-/Generalübernehmerverträgen o.ä. von jeder Vertragsseite jeweils 3,57%
c) Erbbaurechte vom Grundstückswert und etwa bestehenden Aufbauten berechnet: Vom Erbbaugeber und Erbbaunehmer je 3,57%
d) Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objektes: Vom Berechtigten 1,19%. Bei Vermietung und Verpachtung
5. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner
Die Firma „Detlev Kurth Cityimmobilien" ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
6. Auftragsdauer
Der Maklerauftrag kann – soweit es sich nicht um einen Alleinauftrag handelt – jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber ist zur Benachrichtigung verpflichtet, sobald ein der Maklerfirma erteilter Auftrag gegenstandslos geworden ist.
7. Ersatzansprüche
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt das Maklerunternehmen zum Ersatz ihres sachlichen und zeitlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis. Die Verfolgung etwaiger Schadensersatzansprüche ist dem Maklerunternehmen unbenommen.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Stuttgart
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages lückenhaft oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame oder lückenhafte Regelungen sind durch solche zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem ursprünglichen Vertragswillen der Parteien in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen.
10. Anderweitige Vereinbarungen
Schließt ein Auftraggeber mit der Firma „Detlev Kurth Cityimmobilien“ einen „Makleralleinauftrag“ oder „Allgemeinen Maklerauftrag“ oder ,,Alleinverkaufsvertrag" in schriftlicher Form ab, so gelten die dort getroffenen Vereinbarungen vorrangig zu den vorstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Diese sind insoweit nur ergänzend heranzuziehen. Anderweitige Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen sind.